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OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 36/96 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. September 1997 - 1 L 36/96 (https://dejure.org/1997,19365)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein , S. 7
- denkmalrechtbayern.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Die Gemeinden sind zur Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange bei der Aufstellung von Bebauungsplänen verpflichtet.
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 253 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Besprechungen u.ä.
- denkmalrechtbayern.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Die Gemeinden sind zur Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange bei der Aufstellung von Bebauungsplänen verpflichtet.
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.12.1995 - 2 A 22/93
- OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 36/96
- BVerwG, 23.06.1998 - 4 B 224.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Schleswig, 05.12.1995 - 2 A 22/93
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 36/96
Die Rücknahme der fiktiven denkmalrechtlichen Genehmigung hielt der gerichtlichen Überprüfung nicht stand (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.12.1995, 2 A 22/93, DenkMal 3/1996, S. 99). - BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 36/96
Ein offensichtlicher Mangel liege nicht schon dann vor, wenn Planbegründung und Aufstellungsvorgänge keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten würden, dass der Plangeber sich mit bestimmten Umständen abwägend befasst habe, denn eine Lücke in den Aufstellungsvorgängen zwinge nicht zu der Annahme, dass dem Gemeinderat das Sachproblem nicht gleichwohl bekannt gewesen sei (s. BVerwG vom 29.1.1992 BRS 54 Nr. 15;… s. auch die Wiedergabe der Rechtsprechung bei Lemmel, aaO, 214 Rnr. 41).